Verhaltenskodex für Lieferanten
Regelwerk für Lieferanten
Der Verhaltenskodex für Lieferanten legt die Verhaltensgrundsätze und -standards für Lieferanten fest, die für VETTER und für alle seine Mitarbeitenden und Lieferanten gelten. Auf der Grundlage der Unternehmenswerte sowie der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingen stellt der Kodex sicher, dass sich VETTER stets rechtlich korrekt sowie ethisch und sozial verantwortungsvoll verhält und die Anfoderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) umsetzt.
1. Einleitung
VETTER unterstützt die strategische Initiative des Globalen Pakts der Vereinten Nationen für nachhaltige Geschäftspraktiken, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und damit die allgemeinen Grundsätze in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. VETTER erwartet von seinen Lieferanten und deren Unterlieferanten (zusammen „Lieferant“), dass sie ihr Verhalten ebenso an ethischen und rechtlichen Standards zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Tagesgeschäft und Ausübung ihrer Geschäfte ausrichten.
2. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Der Lieferant verpflichtet sich zur vollständigen Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze der Länder, in denen operative oder strategische Geschäfte getätigt oder Dienstleistungen erbracht werden. Dazu gehören u. a. Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Wettbewerb, Ausfuhrkontrolle, Besteuerung, Sicherheit, Bestechungsbekämpfung, rechtswidrige Zahlungen, Korruption, Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz.
3. Menschenrechte
Der Lieferant achtet und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und respektiert die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird geschützt.
Der Lieferant stellt sicher, dass alle seine Mitarbeitenden fair und gerecht behandelt werden und dass alle seine Mitarbeitenden über einen Arbeitsvertrag verfügen. Die Arbeitszeiten entsprechen den lokalen Gesetzen und müssen eingehalten werden. Die an die Mitarbeitenden zu zahlende Vergütung entspricht den geltenden Lohngesetzen.
Der Lieferant stellt sicher, dass niemals Kinder- oder Zwangsarbeit eingesetzt wird. Gemäß Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation beschäftigt der Lieferant niemals Kinder, die jünger als 15 Jahre alt sind. Der Lieferant duldet keine Diskriminierung von Mitarbeitenden auf der Grundlage der Rasse, der Religion, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Alters, des Familienstandes, der nationalen Herkunft, der sexuellen Orientierung oder der Staatsangehörigkeit.
Der Lieferant duldet keine sexuelle Belästigung, keine anderweitigen diskriminierenden Belästigungen, Drohungen, Einschüchterungen oder Mobbing am Arbeitsplatz. Der Lieferant stellt sicher, dass alle seine Mitarbeitenden gleiche Chancen und gleiche Behandlung basierend auf ihren Leistungen erhalten.
Der Lieferant respektiert das Recht seiner Mitarbeitenden auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit.
4. Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsschutz
Der Lieferant stellt sicher, dass alle seine Mitarbeitenden über eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung verfügen. Der Lieferant ergreift Maßnahmen, um potenzielle Sicherheitsgefahren zu identifizieren und durch präventive Schulungen und Arbeitsverfahren weitestgehend zu minimieren. Der Lieferant sorgt für geeignete Arbeitsplatzgestaltung, implementiert Sicherheitsvorschriften und stellt geeignete persönliche Schutzausrüstung bereit. Darüber hinaus werden Notfallsituationen und Notfallereignisse ermittelt, um ihre Auswirkungen durch Umsetzung von Notfallplänen und Notfallverfahren zu minimieren. Den Mitarbeitenden muss Zugang zu sauberen und sicheren Sanitäreinrichtungen sowie zu sauberem Trinkwasser gewährt werden.
5. Umwelt
Der Lieferant agiert umweltbewusst mit dem Bestreben, Emissionen und Abfälle aller Art in seinem Geschäftsbetrieb zu vermeiden bzw. zu verringern. Der Lieferant beobachtet, kontrolliert und minimiert die Umweltauswirkungen seines Betriebes und behandelt Abwasser, Emissionen und feste Abfallstoffe, die durch den Geschäftsbetrieb erzeugt werden, ordnungsgemäß. Der Lieferant hält alle geltenden Umweltvorschriften ein und befolgt die geltenden Chemikaliengesetze.
6. Verantwortungsvolle Rohstofflieferkette
Der Lieferant ergreift mit der erforderlichen Sorgfalt Maßnahmen, um in seinen Produkten die Verwendung von Konfliktmaterialien zu vermeiden, um so Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Finanzierung von bewaffneten Gruppen oder Ähnlichem vorzubeugen.
7. Datenschutz
Der Lieferant verarbeitet, speichert und schützt personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen. Personenbezogene Daten werden vertraulich, nur für rechtmäßige, zuvor festgelegte Zwecke und in transparenter Weise erhoben. Der Lieferant verarbeitet personenbezogene Daten nur, wenn sie mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen Verlust, Veränderung und unerlaubte Verwendung oder Offenlegung geschützt sind.
8. Korruption
Der Lieferant stellt sicher, dass die Geschäftspraktiken frei von Korruption aller Art, einschließlich Erpressung und Bestechung, sind. Der Lieferant darf weder direkt noch über Dritte Bestechungsgelder, Schmiergelder oder andere unzulässige Zahlungen verlangen, annehmen, gewähren oder anbieten.
Der Lieferant darf VETTER-Mitarbeitenden keine Geschenke, Bewirtung oder Zahlung von Aufwendungen anbieten, die angemessene und übliche Standards der Gastfreundschaft übersteigen oder die die Beeinflussung einer Geschäftsentscheidung zum Ziel haben oder den Anschein der Beeinflussung einer Geschäftsentscheidung erwecken. Bargeld oder etwas Entsprechendes, wie eine Geschenkkarte, darf nicht angeboten werden.
VETTER-Mitarbeitende müssen beim Besuch eines Lieferanten oder Veranstaltungen eines Lieferanten entstehende Reise- und Unterkunftskosten stets selber tragen. Diese werden durch VETTER gemäß der gültigen Reisekostenrichtlinie ersetzt.
VETTER erwartet, dass der Lieferant angemessene und verhältnismäßige Prozesse einführt und aufrechterhält, um Korruption innerhalb seiner Geschäftstätigkeit zu verhindern und die Einhaltung der geltenden Antikorruptionsgesetze sicherzustellen.
9. Fairer Wettbewerb
VETTER erwartet von seinen Lieferanten, dass sie den fairen Wettbewerb fördern und sich zur Einhaltung der geltenden Wettbewerbsgesetze verpflichten. Der Lieferant unterlässt sämtliche Aktivitäten, die den fairen Wettbewerb beschränken und beteiligt sich nicht an Preis- und Angebotsabsprachen, Aufteilungen von Märkten oder Kunden sowie sonstiger Marktabsprachen.
10. Interessenkonflikte
Interessenkonflikte entstehen immer dann, wenn bei einer geschäftlichen Entscheidung eigene persönliche Interessen oder solche von nahestehenden oder befreundeten Personen betroffen sind. Der Lieferant vermeidet Situationen, in denen ein Interessenkonflikt zwischen VETTER und dem Lieferanten besteht.
Der Lieferant informiert VETTER über alle potenziellen oder tatsächlichen Interessenkonflikte, von denen er Kenntnis erlangt, einschließlich solcher Situationen, in denen ein VETTER-Mitarbeitender ein wesentliches direktes oder indirektes finanzielles Interesse am Lieferanten besitzt.
11. Internationaler Handel
Der Lieferant hält alle nationalen und internationalen Handelssanktionen und -Embargos sowie alle geltenden Export- und Importkontrollen und Zollgesetze ein. Der Lieferant muss VETTER auf Anfrage Informationen über den Herstellungsort der Produkte zusammen mit einem Ursprungsnachweis und wahrheitsgemäße und korrekte Dokumente zur Verfügung stellen.
12. Geldwäscheprävention
Geldwäsche bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. VETTER erwartet von seinen Lieferanten ihrer gesetzlichen Pflicht zur Geldwäscheprävention nachzukommen und sich nicht an Transaktionen, die der Verschleierung bzw. Integration von kriminellen oder illegal erworbenen Vermögenswerten dienen, zu beteiligen.
13. Sicherheit
Der Lieferant muss die anwendbaren Gesetze und Vorschriften zur Cybersicherheit einhalten. Der Lieferant informiert VETTER unverzüglich über Cybersicherheitsvorfälle, die sich auf VETTER oder Produkte und Dienstleistungen auswirken, die der Lieferant VETTER zur Verfügung gestellt hat.
14. Rechte des geistigen Eigentums und Vertraulichkeit
Der Lieferant hat die vertraulichen Informationen von VETTER, zu denen er im Laufe der Geschäftsbeziehung eventuell Zugang hat oder diese anderweitig zur Kenntnis gelangt sind, vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff und unberechtigter Nutzung Dritter zu schützen. Der Lieferant darf diese Informationen ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit verwenden. Der Lieferant respektiert und schützt die geistigen Eigentumsrechte von VETTER.
15. Durchsetzung, Überwachung und Prüfung
VETTER erwartet von seinen Lieferanten die Grundsätze dieses Verhaltenskodex und der geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Darüber hinaus müssen sich die Lieferanten nachdrücklich bemühen, die Inhalte des Verhaltenskodex an ihre eigenen Lieferanten weiterzugeben und deren Einhaltung in der gesamten Lieferkette zu fördern. VETTER hat das Recht, die Anwendung und Einhaltung dieses Verhaltenskodex bei seinen Lieferanten systematisch sowie anlassbezogen selbst mit oder ohne Unterstützung eines externen Prüfers zu überprüfen. Diese risikobasierten Überprüfungen können in Form von Fragebögen, Bewertungen oder angemessenen Vor-Ort-Audits erfolgen. Vor-Ort-Audits werden dabei stets zu den üblichen Geschäftszeiten sowie mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
16. Hinweise auf Verstöße
Wenn der Lieferant Kenntnis von Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex erlangt, die sich auf die Geschäftsbeziehung mit VETTER auswirken könnten, muss der Lieferant VETTER umgehend informieren. Der Lieferant kann sich direkt an VETTER wenden oder seine Bedenken über den VETTER-Whistleblowing-Kanal per E-Mail unter hinweisgeber-vetter@doku.works, sowie online unter whistleblowersoftware.com/secure/9a71e8c5-0377-4613-a9fe-7f0e0e11ae2e melden.
Kenntnisnahme und Einverständnis des Lieferanten
Der Lieferant verpflichtet sich mit Unterzeichnung des untenstehenden Dokuments, verantwortungsvoll zu handeln und sich an die aufgeführten Grundsätze/ Anforderungen zu halten. Der Lieferant verpflichtet sich, auf verständliche Weise seinen Mitarbeitenden, sowie Unterlieferanten, den Inhalt dieses Verhaltenskodex zu kommunizieren und alle erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung der Anforderungen zu treffen.